Hier die neueste Information zur Coronasituation ab 15. 11. 2021.
Entsprechend der Empfehlung der Coronakommission und des BMBWF verbleiben die steirischen Schulen grundsätzlich in Risikostufe 2.
Einige Bestimmungen aus Risikostufe 3 müssen aber mit Geltung ab Montag, 15.11.2021 in Kraft gesetzt werden:
Testungen: Alle Schüler/innen, die keinen Nachweis gemäß § 4 Z 2, Z 3, Z 4 oder Z 5 C-SchVO 2021/22 über eine Impfung, eine Genesung, eine Absonderung nach erfolgter Quarantäne oder über neutralisierende Antikörper erbringen, werden verpflichtend dreimal wöchentlich getestet (zweimal mittels anterio-nasalem Antigen-
Schnelltest, einmal mittels PCR-Test. Die Testtage sind weiterhin Montag (Antigen und PCR) und Donnerstag (Antigen).
Die freiwillige Teilnahme geimpfter/genesener Schüler/innen an den Testungen ist möglich (ausgenommen innerhalb von 90 Tagen genesene Personen)
Schüler/innen und Lehr- und Verwaltungspersonal an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und der AHS-Unterstufe haben nur außerhalb der Klassen und Gruppenräume einen MNS zu tragen.
Verständigungen, Sprechtage, Beschlussfassungen von schulpartnerschaftlichen Gremien dürfen nur mittels elektronischer Kommunikation gemäß § 70a SchUG erfolgen
Gespräche zu Zwecken der Information von Erziehungsberechtigten sind möglichst mittels elektronischer Kommunikation gemäß § 70a SchUG durchzuführen. Im Einzelfall können Gespräche mit Erziehungsberechtigten unter Einhaltung der Regelungen für Externe (3-G-Regel, MNS) stattfinden.
Singen hat nach Möglichkeit im Freien stattzufinden;
Der Unterricht in Bewegung und Sport hat nach Möglichkeit im Freien zu erfolgen;
Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen dürfen grundsätzlich weiterhin durchgeführt bzw. besucht werden.
Kooperationen mit außerschulischen Einrichtungen und Personen sind weiterhin nach Maßgabe von § 21 C-SchVO zulässig
Sofern keine neuen Verordnungen erlassen werden, gilt diese Regelung bis zum Ende des Schuljahres.
Weiterhin alles Gute! Ingrid Rubinigg
Die vollständige behördliche Verordnung finden Sie hier: Verordung-15.11.2021.pdf